Kooperatives Projekt
Forschungs- und Entwicklungsprojekte können als kooperative Projekte eingereicht werden.
Einreichberechtigte und Partnerstrukturen sowie Fördersätze können im Leitfaden entsprechend der Zielsetzung der Ausschreibung festgelegt werden. Von der Projektart sind Industrielle Forschung und Experimentelle Entwicklung mit unterschiedlichen Maximalfördersätzen entsprechend dem Gemeinschaftsrahmen für Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation vorgesehen.
Konsortien für kooperative F&E- Projekte müssen aus mindestens zwei Partnern bestehen. Die Anzahl der Projektteilnehmer ist nach oben formal nicht begrenzt. Über diese standardisierte Auflage hinausgehend müssen sich bei allen kooperativen F&E- Projekten im Rahmen von KIRAS:
- mindestens ein Bedarfsträger aus dem öffentlichen oder privaten Bereich als Konsortialteilnehmer
- mit mindestens einem Partner aus der Wissenschaft (universitäre oder
außeruniversitäre Forschungseinrichtung) als Konsortialteilnehmer und - einem Partner aus der Wirtschaft als Konsortialteilnehmer sowie
- einem Vertreter der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften als Subauftragnehmer des Konsortiums oder Konsortialteilnehmer
zusammenschließen (mindestens 1+1+1+1).
Das Ziel der kooperativen F&E- Projekte „Industrielle Forschung“ liegt in der Bildung und Stärkung der Forschungs-, Technologie- und Kooperationskompetenz durch Förderung strategisch bedeutender FTE- Verbundprojekte zur Erzielung wesentlicher Innovationen. Neben Technologie- und Know-how-Sprüngen für Wissenschaft und Unternehmen sollen die spezifischen Bedürfnisse der Bedarfsträger im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen.
Im Rahmen der kooperativen F&E -Projekte „Experimentelle Entwicklung“ sollen die Ergebnisse dieser Forschung und Entwicklung in konkrete Anwendungen umgesetzt werden, bzw. ihre Einsatztauglichkeit im jeweiligen Umfeld validiert werden.
Diese Demonstrations- oder Pilotprojekte dürfen grundsätzlich nicht für industrielle Anwendungen oder eine kommerzielle Nutzung umgewandelt oder verwendet werden. Es handelt sich somit um Projekte mit dem Ziel, die Einsatzfähigkeit neuer Ansätze und Technologien nachzuweisen, die potenzielle (wirtschaftliche) Vorteile versprechen, jedoch noch nicht direkt vermarktet werden können, wie beispielsweise der Test von produktähnlichen Prototypen, (Versuchs-)Anlagen oder Systemen. Gemäß der FTI Richtlinien kann jedoch die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten eingeschlossen werden (experimentelle Entwicklung), wenn es sich bei dem Prototyp notwendigerweise um das Endprodukt handelt und seine Herstellung allein für Demonstrations- und Auswertungszwecke zu teuer wäre. Im Vordergrund stehen die konkrete wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit und der Nachweis der Einsatzfähigkeit des späteren Produkts. Demonstriert werden können umfassende Gesamtkonzepte und Technologien unter Einbindung der Bedarfsträger. Demonstriert werden soll die technologische Reife, die ökonomische Machbarkeit und die Einbindung in reguläre Abläufe.

