Da keine klare rechtliche Einordnung von virtuellen Währungen vorliegt, können sie, laut einer aktuellen Studie der Europäischen Zentralbank, eine Herausforderung für Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden darstellen, da sie von Kriminellen, BetrügerInnen und GeldwäscherInnen für illegale Aktivitäten ausgenutzt werden können. Die BITCRIME Bedarfsträger – das österreichische Innen- sowie Finanzministerium – und ihre deutschen Pendants in dieser bilateralen Kooperation, teilen diese Befürchtungen.
In seinem sozial, wirtschaftlich und juristisch ausgerichteten Teil liefert das Projekt eine detaillierte Bestandsaufnahme, die die Sammlung und Auswertung von Informationen zur politischen und gesellschaftlichen Situation sowie mit den Bedarfsträgern erstellte Trendprognosen enthält. Ein Teil dieser Bestandsaufnahme beschreibt die Ist-Situation der Finanzkriminalität und deren Muster. Außerdem werden existierende Finanzwesen, -produkte und -lieferketten – besonders auch im Rahmen von virtuellen Währungen – analysiert. Ein zweiter Teil analysiert existierende virtuelle Währungen, die Rolle die sie für Strukturen der Organisierten Kriminalität spielen und damit verbundene Problemlagen. Informationen aus Deutschland und Österreich werden während der gesamten Projektlaufzeit ausgetauscht und dadurch gewonnene Einsichten und Analysen verstärkt. Diese Ergebnisse werden in vier Berichten zur Verfügung gestellt werden, von denen zwei am Ende des ersten und zwei weitere am Ende des zweiten Projektjahres geliefert werden.
Im technisch ausgerichteten Projektteil wollen wir zwei Hypothesen überprüfen. Erstens werden wir im Rahmen unserer gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und juristischen Bestandsaufnahme die Charakteristika von Transaktionsmustern organisierter Finanzkriminalität (Geldwäsche, Erpressung, Drogenhandel usw.) katalogisieren. Unsere erste Hypothese lautet, dass ähnliche Muster bei Finanzdelikten mit virtuellen Währungen zu finden sind und dass es ist möglich ist, solche Muster in virtuellen Transaktionsnetzwerken mit Hilfe quantitativer Analyseverfahren zu erkennen. Unsere zweite Hypothese lautet, dass durch die Anwendung einer bisher einmaligen Kombination aus Informationsquellen (Transaktions-, soziale Medien- und Darknet-Analysen) bei der De-Anonymisierung ein höherer Effizienzgrad bei der Identifizierung von AkteurInnen von Transaktionen mit virtuellen Währungen erreicht werden kann. Solche Identifizierungen dienen Strafverfolgungsorganen als Informationsquelle für weitere Untersuchungen, z.B. als Beweismittel für die Beantragung von Vorladungen, Durchsuchungsbefehle oder Abhöraktionen. Um die Bestätigung unserer Hypothesen zu demonstrieren, wird die entwickelte Software bei den Bedarfsträgern installiert, getestet und ausgewertet.
Projektleitung
Dr. Ross King, AIT Austrian Institute of Technology GmbH
Projektpartner
AIT Austrian Institute of Technology GmbH
Xylem - Science and Technology Management GmbH
IRKS Research GmbH
SBA Research gemeinnützige GmbH
M2D MasterMind Development GmbH
Kontakt
Dr. Ross King
AIT Austrian Institute of Technology GmbH
Donau-City-Strasse 1
1220 Wien
Austria
Telefon: +43 50550-4271
Fax: +43 50550-4150
Email: ross.king@ait.ac.at
Web: www.ait.ac.at